Bei der Feuerbestattung (auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung genannt) wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt.  bedarf die Feuerbestattung einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.
In Deutschland gilt Sargpflicht, deshalb erfolgt vor der Einäscherung auf jeden Fall die Einsargung. Ein menschlicher Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser und für die Verbrennung wird zusätzliches Brennmaterial benötigt. Der Leichnam wird deshalb mitsamt dem Sarg im Krematorium verbrannt.Bei manchen Anlagen ist allerdings auch eine pietätvolle Einführung in einfacheren Behältnissen möglich. Als letzte Ruhestätte der Urne ist die Beisetzung in einer Überurne im Erdgrab oder in der Nische in einer Urnenwand möglich.